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Filesharing in den USA: Lockte Rechtsanwaltskanzlei Internetnutzer in die Abmahn-Falle?

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Der amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei Prenda Law wird vorgeworfen, zahlreiche Internetnutzer bewusst in eine Falle gelockt zu haben, um sie daraufhin abmahnen zu können. Dabei sollen Anwälte bzw. Mitarbeiter der auf die Verfolgung von Filesharing-Urheberrechtsverletzungen spezialisierten Kanzlei selbst pornografische Filme hochgeladen haben.

Filesharing: Abmahnkanzlei betreibt Abmahn-Falle   © MS-Fotodesign-Fotolia

Filesharing: Abmahnkanzlei betreibt Abmahn-Falle © MS-Fotodesign-Fotolia

 

Über 25.000 Nutzer seit 2010 abgemahnt

Insgesamt soll die Rechtsanwaltskanzlei aus Chicago bereits über 25.000 Amerikanern mit einer Klage wegen unerlaubten Porno-Filesharings gedroht haben. Das System funktioniert dabei normalerweise so ähnlich wie hierzulande. BitTorrent und andere Tauschbörsen stehen unter Beobachtung der Abmahnkanzleien bzw. ihrer Ermittlungsfirmen. Sobald jemand bestimmte Filme herunterlädt und gleichzeitig auch anbietet, bekommen die Anwälte dies mit. Die ermittelten Anschlussinhaber werden abgemahnt.

Zunächst wird dabei mit einer Klage gedroht, gleichzeitig jedoch das Angebot unterbreitet, die Sache gütlich zu regeln. Aus Scham bezahlen die meisten Betroffenen die verlangten Summen, insbesondere wenn es sich um pornografische Filme handelt.

Eine Rechtsanwaltskanzlei als Porno-Uploader

So weit so (un)gut. Neu und rechtlich höchst fragwürdig ist jedoch der Ansatz, dass die abmahnende Kanzlei bereits im Vorfeld selbst tätig wird und die Filme für Erwachsenenunterhaltung aktiv in den Netzkreislauf bringt. Für die Kanzlei Prenda Law soll dies offensichtlich ein lohnendes Geschäftsmodell gewesen sein.

Die Betreiber der Internet-Tauschbörse Pirate Bay hatten schon Ende Juni den Verdacht gehegt, dass Prenda Law selbst die später abgemahnten Dateien hochgeladen haben könnte. Hier fiel den Verantwortlichen von Pirate Bay besonders der Nutzer „Sharkmp4“ auf. Von diesem wurden daher die IP-Adressen aufgezeichnet.

Fall landet vor dem Richter – Urteil steht noch aus

Diese von den Pirate Bay-Verantwortlichen aufgezeichneten IP-Adressen wurden nun in einem Gerichtsverfahren bestätigt. Das Gericht gestattete dem Anwalt des in Anspruch genommenen Internetnutzers, die IP-Adressen des mysteriösen Nutzers „Sharkmp4“ überprüfen zu lassen. Der Kabelnetzbetreiber Comcast versicherte, dass die protokollierten IP-Adressen auf Steele Hansmeier PLLP, besser bekannt als Prenda Law, registriert seien. Der Nutzer „Sharkmp4“ agierte demnach höchstwahrscheinlich zumindest im Auftrag der Anwaltskanzlei.

Der zuständige Richter wird diesen brisanten Fall voraussichtlich erst im Oktober entscheiden. Erst dann zeigt sich, welche Konsequenzen solch unlautere Geschäftspraktiken hervorbringen. Ein weiterer Imageverlust für Prenda Law und andere Abmahn-Anwälte in den USA dürfte jedenfalls nicht mehr abzuwenden sein.

Filesharing-„Honeypots“ auch in Deutschland?

Gerüchte über ähnliche Vorgehensweisen deutscher Abmahnkanzleien bzw. ihrer Ermittlungsfirmen machen im Internet immer wieder die Runde. Dabei sollen zum Teil auch Software- oder Porno-Dateien unter falschen Namen über die Filesharing-Plattformen verbreitet werden, um entsprechend mehr Interessenten für die eigentlich kaum bekannten Titel zu gewinnen.

Belastbare Beweise dafür, dass die für die Kanzleien tätigen Ermittlungsfirmen nach diesem sogenannten „Honeypot“-Prinzip die Adressaten der Abmahnungen quasi selbst generieren, sind dabei jedoch kaum zu erbringen.

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