Uns haben in den vergangenen Wochen zahlreiche Betroffene kontaktiert, die eine Abmahnung wegen Flickr Bildern des Fotografen Dennis Skley erhalten haben. Diese Bilder stehen unter einer Creative-Commons-Lizenz. Abmahnen lässt dabei der Verband zum Schutz geistigen Eigentums (kurz: VSGE). Der VSGE wird vertreten durch die bekannte Kieler Abmahnkanzlei Lutz Schröder. Abgemahnte sollten ohne vorherige anwaltliche Prüfung keinesfalls die Forderungen erfüllen!
Bislang sind ausnahmslos Bilder abgemahnt worden, die ursprünglich vom Fotografen Dennis Skley auf der zum Yahoo Konzern gehörenden Fotocommunity-Seite Flickr unter einer Creative-Commons-Lizenz eingestellt wurden. Die Abmahnung erfolgt, da Fotografien des Herrn Dennis Skley unrechtmäßig auf einer Internetplattform verwendet – und die Bilder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet worden sein sollen.
Der Verband zum Schutz geistigen Eigentums (VSGE) lässt sich von den Verbands-Mitgliedern die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an eigenen Fotos übertragen und ist ermächtigt, urheberrechtliche Abmahnungen an die Nutzer zu versenden, die die Bilder nicht korrekt gekennzeichnet haben. Ein Vertrag zwischen dem VSGE und dem Fotografen Skley liegt den Abmahnungen bei.
Flickr Foto-Abmahnung wegen fehlender Creative-Commons-Kennzeichnung
Die Creative Commons Lizenzen benötigen allerdings einen besonderen Copyright-Hinweis. Als Standard muss dabei grundsätzlich der Urheber, der Titel der Fotografie sowie die Creative Commons Lizenz mit Link auf die Lizenzbedingungen genannt werden. Hinzu kommt, dass vom jeweiligen Fotografen weitere individuelle Kennzeichnungspflichten aufgestellt werden können. Und diese Möglichkeit macht sich Dennis Skley zu nutze. Auf einer Unterseite seines Flickr-Profils fordert er zudem eine „Quellnennung / Link zur Bildseite“.
In den versendeten Lutz Schröder-Abmahnungen wird der Vorwurf geäußert, dass die geforderte Kennzeichnung insgesamt fehlte, oder zumindest nicht vollständig war. In den uns vorliegenden Abmahnungen fehlte zumeist entweder ein Link zur jeweiligen Creative Commons Lizenz oder zum Flickr Profil von Dennis Skley. So lautet es in einer der uns vorliegenden Abmahnungen:
Sie haben lediglich den Namen des Fotografen angegeben. Sie haben zur Bildquelle nichts erklärt. Einen Link enthalten Ihre Angaben überhaupt nicht. Diese Angaben sind für den Fotografen völlig nutzlos und sie entsprechen überhaupt nicht den Lizenzbedingungen. Auch den Bildtitel haben Sie nicht angegeben.“
Was fordert die Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schröder von den abgemahnten Personen?
Gefordert wird zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung. Darin soll sich der Abgemahnte gegenüber dem VSGE verpflichten,
„es zukünftig zu unterlassen, das mit dieser Erklärung als Anlage verbundene Bildmaterial von Dennis Skley ohne entsprechende Erlaubnis im Internet öffentlich zugänglich zu machen“.
Dem Unterlassungsbegehren sollte wegen dem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen grundsätzlich abgegeben werden. Allerdings muss die Unterlassungserklärung nicht so formuliert werden, wie sie der Abmahnung beigefügt ist. Wir empfehlen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Zudem werden neben einem Schadensersatz auch entstandene Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Insgesamt beläuft sich die Forderung somit zumeist auf die stolze Summe von 1.375,75 €.
Welche Angriffspunkte in der Abmahnung gibt es? Das sagen wir:
Zunächst sollten Betroffene ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die betreffenden Fotos sicherheitshalber entfernen. Allerdings bestehen sowohl Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung, als auch an der geforderten Zahlung.
1. Keine Aktivlegitimation
Es ist bereits zweifelhaft, ob der VSGE überhaupt berechtigt ist, die Rechte des Fotografen Dennis Skley geltend zu machen. So findet sich in der Abtretungsvereinbarung zwischen VSGE und Dennis Skley keine Abtretung der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Wir gehen daher davon aus, dass die Gegenseite bereits überhaupt nicht aktivlegitimiert ist.
2. Höhe des Schadensersatzes ist nicht gerechtfertigt
In den Abmahnungen von Lutz Schröder wird meist ein Schadensersatz von insgesamt 829,25 € gefordert. Als Berechnungsgrundlage wird die MFM-Tabelle (Zur Info: Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) ermittelt jährlich die aktuellen Honorare für Fotonutzungen in Deutschland und gibt diese unter dem Titel „Bildhonorare“ als Broschüre heraus) herangezogen. Die MFM-Tabelle dient jedoch nur als Berechnungsgrundlage bei professionellen Fotographien. Je nach Schöpfungshöhe der Bilder und der Dauer der Nutzungen, können jedoch deutlich niedrigere Beträge angemessen sein. Auch die Rechtsprechung verlangt in vergleichbaren Fällen stets die Einbeziehung der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalles. Zum Teil setzen Gerichte den Wert für unter Creative Commons Lizenzen lizenzierte Bilder mit 0 € an (OLG Köln, Urteil vom 31.10.2014, Az. 6 U 60/14).
Zudem können Zuschläge nach der MFM-Tabelle, z.B. für einen unterlassenen Urheberhinweis, unserer Ansicht nach nicht verlangt werden, wenn der Abgemahnte zumindest den Urheber und dessen Flickr-Profil angegeben hat. Die Werbewirkung dürfte für den Fotographen dann eingetreten sein.
3. Die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – Verstoß gegen § 97 a UrhG
Nach § 97 a Abs. 2 Nr. 4 des Urheberrechtgesetzes (UrhG) könnte die Abmahnung bereits wegen der vorgefertigten und beigefügten Unterlassungserklärung unwirksam sein. Nach § 97a UrhG ist, sofern in der Abmahnung eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, in der Abmahnung in klarer und verständlicher Weise anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.
Und: Die Formulierung in der Unterlassungserklärung geht in der Tat deutlich über die konkrete Verletzung hinaus. Es wird nicht nur die im betreffenden Fall ganz konkrete Verletzungshandlung erfasst, sondern wird auf sämtliche Nutzungen des Bildes auch auf anderen Webseiten ausgedehnt.
Ein Hinweis darauf findet sich in der Abmahnung jedoch nicht. Dies allerdings wäre verpflichtend.
Ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten besteht daher unserer Ansicht nach wegen Formunwirksamkeit nicht.
Wir beraten Sie gerne – Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung
Betroffene die eine Abmahnung von Lutz Schröder im Auftrag der VSGE erhalten haben, sollten die Forderungen zunächst anwaltlich prüfen lassen.
Die Kanzlei Wilde-Beuger-Solmecke ist auf genau solche Abmahnungen spezialisiert. In den vergangenen Jahren haben wir zahlreiche Mandanten vertreten, die solch eine Abmahnung erhalten haben. Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die Forderungen und geben eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ab. Zudem prüfen wir genau, ob Angriffspunkte gegen die geltend gemachte Schadensersatzhöhe bestehen und versuchen die Forderungen bestmöglich zu reduzieren.
Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0221 / 9688 8184 16 an oder senden Sie uns Ihr Anliegen per Email.
→ TIPP: Sollten Sie eine Abmahnung oder sonstige Schriftstücke erhalten haben, können Sie diese Ihrer Anfrage direkt beifügen. Dies beschleunigt die Bearbeitung. (TOS)
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