Das Amtsgericht Bielefeld hat die von Guardaley Ltd. verwendete Ermittlungssoftware Observer ebenfalls als untaugliches Beweismittel angesehen.

Filesharing Ermittlungssoftware Observer: Zuverlässigkeit ist fragwürdig © AK-DigiArt-Fotolia
Ein Anschlussinhaber erhielt eine Filesharing Abmahnung von der Kanzlei BaumgartenBrandt. In diesem wurde ihm vorgeworfen, dass er den Film Never Surrender über eine Tauschbörse im Internet zum Download angeboten haben soll. Die KSM GmbH als mutmaßliche Rechteinhaberin verlangte von ihm wegen dieser Urheberrechtsverletzung Ersatz der Abmahnkosten von 550,60 € sowie Schadensersatz in Höhe von 400,- Euro. Weil er sich weigerte wurde er schließlich verklagt.
Filesharing: Gericht weist Klage wegen Observer ab
Das Amtsgericht Bielefeld wies die Klage wegen Filesharing mit Urteil vom 19.10.2015 (Az. 117 C 2852/15) ab. Das Gericht sah nicht als erwiesen an, dass der richtige Anschlussinhaber ermittelt worden ist. Dies kommt zunächst einmal daher, dass sich die urheberrechtlich geschützten Dateien nicht wie Guardaley Ltd. behauptet innerhalb von einer Sekunde herunterladen lassen. Infolgedessen sei die von der Software Observer verwendete Ermittlungsmethode zur Feststellung von Urheberrechtverletzungen im Internet ungeeignet. Denkbar sein, dass der Nutzer zum Zeitpunkt der Datei eine ganz gewöhnliche Datei heruntergeladen haben. Diese Entscheidung ist leider noch nicht rechtskräftig.
Fazit:
Bereits mehrere Gerichte haben Observer als unzuverlässig eingestuft. Hierzu gehören das AG Koblenz mit Hinweisbeschluss vom 02.01.2015 (Az. 153 C 3184/14), das AG Frankenthal mit Urteil vom 23.06.2014 (Az. 3b C 145/14) sowie das OLG Köln mit Beschluss vom 20.01.2012 (Az. 6 W 242/11). Das Amtsgericht Frankenthal sowie das OLG Köln rügen, dass Observer nicht vor ihrem Einsatz von seinem Sachverständigen überprüft worden ist. Gleichwohl kann hier noch nicht von einer einheitlichen Rechtsprechung die Rede sein. Es entspricht allerdings auch unseren Erfahrungen, dass die eingesetzte Filesharing-Ermittlungssoftware längst nicht immer so verlässlich arbeitet wie viele Rechteinhaber behaupten. Von daher kommt es schnell dazu, dass Unschuldige wegen Filesharing abgemahnt werden. Von daher sollten Sie Abgemahnte sich nicht zu der übereilten Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung drängen lassen, von der man schwer wieder los kommt. (HAB)
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