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Channel: News rund um Abmahnung Filesharing - WBS.LEGAL
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Vorsicht vor Popcorn-Time Ableger Porn-Time

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Filesharing – Vorsicht vor neuer Pornoseite Porn-Time. Die Macher der Internetseite Popcorn-Time locken Nutzer mit einem großen Angebot von Porno-Filmen in HD und voller Länge. Doch hinter der vermeintlichen Streaming-Seite verbirgt sich eine klassische Tauschbörse. Teure Abmahnungen drohen!

Bereits im letzten Jahr hatten wir ausführlich über die enorme Abmahn-Gefahr bei der Nutzung des Filmportals Popcorn-Time gewarnt. Mittlerweile ist klar: Jede zweite Filesharing-Abmahnung wird durch die Popcorn-Time App ausgelöst.

Seit kurzem nun ist der nicht weniger gefährliche Popcorn-Time Ableger Porn-Time online erreichbar und auch hier ist dringende Vorsicht geboten! Viele unserer Mandanten gehen davon aus, dass Streaming legal sei. Dabei wird übersehen, dass es sich bei Popcorn-Time und Porn-Time gerade nicht um eine Streaming- sondern um eine Filesharing-Lösung handelt.

Vorsicht vor Popcorn-Time Ableger Porn-Time

Medienanwalt Christian Solmecke: “Diese Unwissenheit wird vielen Nutzern zum Verhängnis. Auch vor der Nutzung der Plattform Porn-Time kann somit nur gewarnt werden. Ansonsten muss mit einer teuren Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing gerechnet werden.“

Mit dem neuen Ableger porn-time.ws erschließen die Macher der Seite Popcorn-Time ein bislang nicht abgedecktes Genre. Im Gegensatz zu anderen Porno-Streaming-Plattformen verspricht Porn-Time dem Nutzer, Porno-Filme in voller Länge und in HD-Qualität ansehen zu können. Zudem verfügt das Portal über ein riesiges Angebot und das kostenfrei.

Auch Porn-Time gaukelt Streaming vor

Zwar ist beim reinen Streaming von Filmen umstritten, ob auch der Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begeht. Diese Diskussion spielt jedoch sowohl bei Popcorn Time als auch beim neuen Ableger Porn-Time keine Rolle. Der Nutzer zieht nämlich hier – anders als bei einem gewöhnlichen Streaming-Portal – eine urheberrechtswidrige Datei über BitTorrent auf den Rechner. Darüber hinaus stellt er auch seinen Computer für die Verbreitung von illegalen Raubkopie-Dateien zur Verfügung. Von daher ist hier von urheberrechtswidrigem Filesharing über eine Tauschbörse auszugehen. Da die Feststellung der IP-Adresse der Nutzer über BitTorrent kein Problem darstellt, erfolgen in diesem Fall auch beim vermeintlich reinen Streaming eine Abmahnung.

Droht neue Abmahnwelle? Nutzer müssen mit Forderungen von 815 Euro rechnen

Bei Porn-Time handelt es sich somit um nichts anderes als um ein illegales Raubkopierportal, denn genau wie sein großer Bruder Popcorn-Time nutzt Porn-Time die gleiche BitTorrent-Technologie, so Christian Solmecke. Um auf das große Angebot der Seite zugreifen zu können, müssen Nutzer zuvor lediglich ein kleines Programm installieren. Die Elemente, die Popcorn-Time so erfolgreich und gefährlich machten, wurden identisch bei Porn-Time umgesetzt.

Christian Solmecke warnt: „Jeder, der Porn-Time nutzt, muss mit einer teuren Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung rechnen“. Die Münchener Anwälte Waldorf Frommer haben bei Urheberrechtsverletzungen, die über Popcorn-Time begangen wurden durchschnittlich 815 Euro von den Nutzern gefordert.

Unwissenheit schützt nicht vor einer Abmahnung

Porn-Time warnt zwar auf der Startseite in englischer Sprache davor, dass die angebotenen Filme über Torrents gestreamt werden und das eine Nutzung im jeweiligen Land des Nutzers eventuell eine Urheberrechtsverletzung darstellt, dennoch muss davon ausgegangen werden, dass zahlreiche Nutzer in die Abmahn-Falle tappen werden.

Denn auf den Umstand, dass sich daraus eine enorme Abmahn-Gefahr ergibt, wird nicht hingewiesen, zumal nicht davon ausgegangen werden darf, dass jeder Nutzer der englischen Sprache mächtig ist. „Die Unwissenheit der Nutzer schützt diese jedoch nicht vor hohen Forderungen in Form von Erstattung der Abmahnkosten sowie Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung“, erläutert Solmecke. „Das liegt daran, dass das deutsche Urheberrechtsgesetz eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vorsieht“. Für Abmahnanwälte ist das häufig ein lohnenswertes Geschäft.

RA Christian Solmecke rät grundsätzlich zur Vorsicht: „Nicht alles was Streaming heißt, ist auch Streaming. Wer sich auf diesem Portal Filme über einen vermeintlichen Stream anschaut, lädt diesen Film auch automatisch, ohne gesonderte Vorwarnung per BitTorrent hoch. Im Ergebnis wurde die Datei genauso geteilt wie beim klassischen Filesharing.“ (TOS)

The post Vorsicht vor Popcorn-Time Ableger Porn-Time appeared first on WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte.


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