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Channel: News rund um Abmahnung Filesharing - WBS.LEGAL
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Achtung bei Filesharing-Abmahnung: Im Unitymedia-Netz war angeblich Surfen unter falscher IP-Adresse möglich

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Laut einem IT-Bericht auf AdminLife.de konnte man bis vor kurzem bei Unitymedia unter einer falschen IP-Adresse im Internet surfen. Hier erfahren Sie, warum dieser Umstand zu irregeführten Ermittlungen von IP-Adressen und anschließenden Filesharing-Abmahnungen nichtsahnender Anschlussinhaber führen könnte.

Filesharing Abmahnung

© AK-DigiArt-Fotolia

Surfen unter Einsatz fremder IP

In dem jüngsten Bericht der AdminLife wird erläutert, dass noch bis vor kurzem die Möglichkeit bestand, im Netz des Anbieters Unitymedia anonym oder mit der IP-Adresse eines anderen Internetteilnehmers im Internet zu surfen. Dabei werden jedoch fortgeschrittene Linux-Kenntnisse der „Schwarz-Surfer“ vorausgesetzt.  Als Ursache für diese Möglichkeit vermutet der Autor eine etwaige Fehlkonfiguration seitens Unitymedia.

Mögliche Folge: Unberechtigte Filesharing-Abmahnung

Durch die Möglichkeit der Internetnutzung und somit auch des Filesharings unter einer fremden IP-Adresse besteht zumindest die theoretische Möglichkeit der Abmahnung unbeteiligter Kunden. Anschlussinhaber, die tatsächlich weder Täter noch sogenannte Störer sind, könnten aufgrund einer falschen IP-Ermittlung für die Urheberrechtsverletzungen unbekannter Dritter auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten und sogar auf Zahlung von Schadensersatz unberechtigt in Anspruch genommen werden. Besonders schlimm können die Ausmaße der Irreführung von IT-Ermittlern werden, sofern der mögliche Benutzer einer fremden IP Filesharing von Chart-Containern wie „German Top 100 Single Charts“ oder „Bravo Hits“ bzw. von TV-Serien wie „Homeland”, „How I Met Your Mother” und „New Girl” betreibt. Da einer solchen Filesharing-Handlung Urheberrechtsverletzungen an verschiedenen Singles bzw. Serienfolgen immanent sind, muss auch ein Anschlussinhaber, dem die falsch ermittelte IP laut Auskunft des Providers zugewiesen war, gleich mit mehreren Abmahnungen rechnen.

Fazit: Weitere Informationen abwarten

Es bleibt nur zu hoffen, dass die von AdminLife aufgezeigten Lücken inzwischen nachhaltig geschlossen und in der Praxis nicht wie oben beschrieben missbraucht worden sind. Sobald der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke weitere Informationen zur beschriebenen Problematik vorliegen, werden wir an dieser Stelle darüber berichten.

 


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