Wer kennt sie nicht? Abmahnungen bezüglich Songs, Alben, Filmwerken oder Software. Diese sind in der heutigen Zeit an der Tagesordnung. Das sich hierauf zahlreiche Rechtsanwaltskanzleien spezialisiert haben, ist ebenso für die Bürgerinnen und Bürger nichts Neues.
Dass es sich hierbei in einer Vielzahl der Verfahren aus diesem Bereich um alles andere als den angeblichen „Schutz des geistigen Eigentums“ handelt, hat mittlerweile auch die Politik erkannt.
Das NRW-Justizministerium hat hierzu erst kürzlich ein Statement in einer Pressemitteilung veröffentlicht, in welcher es solch spezialisierte Kanzleien als „Landplage“ bezeichnete. Wörtlich heißt es dort: “Spezialisierte Anwaltskanzleien geraten zur Landplage, wodurch der Schutz des geistigen Eigentums völlig in den Hintergrund gerate. Nach einer repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentralen sind in Deutschland rund 4,3 Millionen Bürger bereits abgemahnt und zur Zahlung horrender Vergleichssummen von bis zu 4.800 Euro aufgefordert worden.“
Trotz mehrfachen Ankündigungen, ein Gesetzentwurf gegen den Abmahnmissbrauch wegen Urheberrechtsverletzungen wurde bisher durch das Bundesjustizministerium nicht auf den Weg gebracht.
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty prangert zu Recht an:“ Die Welle unseriöser Geschäftspraktiken auf Grundlage des derzeitigen Urheberrechts bricht weiter ungebremst auf zumeist unbedarfte Internetnutzer herein”. Obwohl das Ausmaß der Verstöße meist gering sei, würden sie mit drastischen Schadenersatzforderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen konfrontiert. +In Bezug auf abgemahnte Privatpersonen heißt es weiter:“ “Weil sie die Kostenrisiken nicht abschätzen können, scheuen Betroffene die gerichtliche Auseinandersetzung. Um weiteren Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, werden dann oftmals überhöhte Vergleichsbeträge einfach gezahlt.”