Nichteheliche Lebensgefährten brauchen weder sich, noch ihre Kinder zu bespitzeln. Dies hat das AG Charlottenburg in einem Filesharing Verfahren gegen Waldorf Frommer entschieden.
Die Kanzlei Waldorf Frommer hatte einen Anschlussinhaber wegen Filesharing abgemahnt. Die Abmahnung wurde im Auftrage der Universum Film GmbH aus München verschickt.
Waldorf Frommer warf dem Inhaber des Internetanschlusses vor, dass er den Film „96 Hours – Taken 3“ über eine Tauschbörse im Netz illegal verbreitet haben soll. Waldorf Frommer nahm ihn auf Zahlung von mindestens 1.000 € Schadensersatz sowie Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 215 Euro in Anspruch.
Unser Mandant setzte sich gegen diesen Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung in Form von illegalem Filesharing zur Wehr. Er verwies darauf, dass auch seine Lebensgefährtin und deren erwachsener Sohn seinen Anschluss mit ihren eigenen Geräten benutzt haben.
Filesharing – Waldorf Frommer verlangt Inspektion von Rechnern
Hiermit gab sich Waldorf Frommer jedoch nicht zufrieden. Die Abmahnkanzlei vertrat die Auffassung, dass der abgemahnte Anschlussinhaber hätte ermitteln müssen, wer mit welchem internetfähigen Gerät im Internet unterwegs war. Er hätte diese einer eingehenden Inspektion unterziehen müssen.
Demgegenüber stellte das Amtsgericht (AG) Charlottenburg mit Urteil vom 09.11.2017, Az. 218 C 155/17 klar, dass er nicht als Täter einer Urheberrechtsverletzung auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann. Er hat durch seine Verteidigung den Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast genügt. Hieraus ergibt sich, dass sowohl seine Lebensgefährtin als auch sein Sohn Zugriff auf seinen Anschluss gehabt haben. Infolgedessen könnten beide illegales Filesharing bezüglich des Films „96 Hours – Taken 3“ begangen haben.
AG Charlottenburg erteilt Forderung von Waldorf Frommer eine Absage
Den Forderungen von Waldorf Frommer in Bezug auf die Untersuchung der eigenen Geräte von seiner Lebensgefährtin und deren Sohn erteilte das Gericht eine klare Absage. Dies war dem Anschlussinhaber hier aufgrund der bestehenden familiären Verbundenheit nicht zuzumuten. Das Gleiche gilt für eine Dokumentation der Internetnutzung.
Eine Heranziehung im Rahmen der Störerhaftung entfällt mangels Prüfungspflicht gegenüber seiner Lebensgefährtin und deren volljährigem Sohn.
Afterlife Entscheidung – Eheleute sind keine Spitzel
Diese Entscheidung steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der von uns erstrittenen Afterlife Entscheidung festgestellt, dass unter Eheleuten keine weitergehenden Nachforschungen wie die Inspektion des Rechners zumutbar sind (BGH, Beschluss v. 18.05.2017, Az. I ZR 154/15). Näheres zu diesem Urteil erfahren Sie in unserem Beitrag: „Grundsatzentscheidung des BGH – Anschlussinhaber muss nicht bei Ehepartner nachforschen“.
Zu Recht verweist das AG Charlottenburg darauf, dass diese Grundsätze auch gegenüber nichtehelichen Lebensgefährten und deren Kindern gelten. Es ist kein Grund dafür ersichtlich, weshalb hier nichteheliche Paare gegenüber Eheleute benachteiligt werden sollten.
Keine Haftung für Filesharing von Familienangehörigen
Seit der Bear Share Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12) steht fest, dass Anschlussinhaber nicht für Filesharing von erwachsenen Familienangehörigen haften. Zur Entlastung reicht daher, wenn diese ebenfalls Zugriff auf den Anschluss gehabt haben. Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung bestätigt (BGH, Urteil vom 27.07.2017, Az. I ZR 68/16). In dem folgenden Text können Sie sich näher informieren: „Filesharing – BGH stärkt Schutz der Familie“.
Hier können Sie das Urteil im Volltext nachlesen: Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 09.11.2017, Az. 218 C 155/17
Über weitere gewonnene Filesharing-Verfahren unserer Kanzlei können Sie sich unter folgendem Link informieren: Siegreiche Filesharing-Verfahren der Kanzlei WBS
hab
Sicher ist das folgende Video interessant:
Der Beitrag Filesharing Sieg – AG Charlottenburg zum Bespitzeln in wilder Ehe erschien zuerst auf WBS LAW.