Schon seit über vier Jahren steht die Auslieferung des in Kiel geborenen Megaupload-Gründers Kim Dotcom von Neuseeland an die USA im Raum. Nun wartet Kim Dotcom auf das Urteil des neuseeländischen Richters, Newin Dawson. Sollte Newin Dawson einer Auslieferung an die USA zustimmen, so erwartet Kim Dotcom dort bis zu 20 Jahren Haft.

Auslieferungsverfahren des Internetunternehmers Kim Dotcom © MS-Fotodesign-Fotolia
Vorwurf: Massive Urheberrechtsverletzung durch Tauschbörse
Kim Dotcoms letzte Hoffnung scheint der neuseeländische Richter Newin Dawson zu sein. Er hatte ihn gegen Zahlung einer Kaution auf freien Fuß gesetzt. Nun ist zu klären, ob die Anschuldigungen eine Auslieferung an die USA rechtfertigen. Im Mittelpunkt des drohenden Verfahrens in den USA steht dabei die auf Betreiben des US-Justizministeriums seit 2012 geschlossene Tauschbörse Megaupload, mit der Kim Dotcom mehrere Millionen verdiente. Neben Geldwäsche und Betrug werden ihm massive Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Die Rechteinhaber haben 500 Millionen US-Dollar an Lizenzgebühren verloren, weil die Nutzer der Tauschbörse dort urheberrechtlich geschütztes Material austauschten.
Kim Dotcom ist sich keiner Schuld bewusst
Kim Dotcom wehrt sich jedoch gegen die Vorwürfe und gegen die Auslieferung. Er habe lediglich die Tauschbörse zur Verfügung gestellt. Etwas anderes ergibt sich jedoch, wenn man den Aussagen Andrus Nomms Glauben schenkt. Andrus Nomm, der ehemalige Programmierer von Megaupload, hat sich im Februar 2014 für schuldig bekannt Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Er sagte, man war sich darüber im Klaren, dass man über Megaupload urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet und daran verdient. Er handelte einen Deal mit dem FBI aus, sodass er nur eine verkürzte Haftstrafe von einem Jahr und einem Tag verbüßen musste.
Ob dieser Fall das Auslieferungsabkommen zwischen Neuseeland und den USA tatsächlich deckt und er an die USA ausgeliefert werden muss, liegt nun in der Hand des neuseeländischen Richters.
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