Das Mitglied der Piratenpartei Tobias McFadden sollte wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing rund 800 Euro zahlen. Jetzt wird über diesen Fall vor dem EuGH verhandelt . Eine Entscheidung wurde jedoch noch nicht getroffen.

Pirat kämpft vor EuGH gegen Störerhaftung © Benjamin-Duda-Fotolia
Im Jahre 2010 fand McFadden eine Abmahnung von einer Anwaltsfirma, die unter anderem Sony vertritt in seinem Briefkasten. Darin wurde ihm vorgeworfen das Album „Bring mich nach Hause“ der Gruppe „Wir sind Helden“ illegal zum Filesharing im Netz angeboten zu haben. McFadden betrieb zu dieser Zeit eine Firma für Licht- und Tontechnik in einem Mehrparteienhaus. Das Wlan wurde von gesamtem Haus genutzt. Zum angegebenen Tatzeitpunkt war McFadden selbst aber nachweislich nicht im Haus. Trotzdem soll er rund 800 Euro an die Anwaltskanzlei zahlen. Das wollte sich der Tontechniker nicht gefallen lassen – er erhob Klage vor dem Landgericht München.
Landgericht München setzt Verfahren aus
Nationale Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die Möglichkeit, dem EuGH (Europäischer Gerichtshof) bestimmte Fragen zur Entscheidung vorzulegen. Die Entscheidung des EuGH ist dann für das nationale Gericht bindend. Genau das hat das Landgericht München im Jahr 2014 getan und das eigene Verfahren bis zur Klärung der Fragen ausgesetzt. Eine Entscheidung hat der EuGH aber noch nicht getroffen. Am vergangenen Mittwoch haben lediglich die mündlichen Verhandlungen begonnen. Mit einer rechtskräftigen Entscheidung ist wohl erst im Laufe des Jahres 2016 zu rechnen.
Störerhaftung: EuGH hat verschiedene Fragen zu klären
Grundlegend geht es um die Frage der Vereinbarkeit der sogenannten Störerhaftung in Deutschland mit dem Europäischen Recht. In Deutschland haftet der Inhaber eines Internetanschlusses für Rechtsverletzungen, die auf seinen Anschluss zurückzuführen sind – unabhängig davon, ob der Inhaber die Verletzung selbst begangen hat. McFadden hält das für unrechtsmäßig. „Wenn dann auf der Straße einer mit kopierten CDs unterwegs ist, dann kann doch nicht der dafür zur Verantwortung gezogen werden, der die Straße gebaut hat“, so das Mitglied der Piratenpartei. In seinem Kampf gegen die deutsche Rechtslage ist McFadden nicht allein. Die Kosten des Verfahrens trägt die Piratenpartei. Diese steht hinter ihrem langjährigen Mitglied und hat nach eigenen Aussagen „gute Aussichten auf ein positives Urteil“.
Die Frage der Rechtmäßigkeit der Störerhaftung ist aber nicht die einzige, die vor dem EuGH geklärt werden soll. Zur Klärung steht auch das Providerprinzip. Nach dem Telemediengesetz sind Konzerne wie die deutsche Telekom und Vodafone von der Störerhaftung ausgenommen. Auch hiergegen hatte sich McFadden gewehrt. Er möchte nicht anders behandelt werden als die großen Konzerne. (CAT)
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