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Filesharing: Gilt zehnjährige Verjährungsfrist?

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Wie lange müssen wegen Filesharing Abgemahnte damit rechnen, dass der Rechteinhaber die geltend gemachten Ansprüche gerichtlich verfolgt? Das Landgericht Köln hat hierzu jüngst in einem Hinweisbeschluss eine fragwürdige Auffassung vertreten.

Filesharing: Gilt zehnjährige Verjährungsfrist?© Benjamin-Duda-Fotolia
Filesharing: Gilt zehnjährige Verjährungsfrist?© Benjamin-Duda-Fotolia

Im aktuellen Fall war ein Anschlussinhaber von BaumbachBrandt wegen Filesharing abgemahnt worden, weil er das Werk „Stadt der Gewalt“ illegal über eine Tauschbörse im Internet verbreitet haben soll. Das Amtsgeriicht Köln verurteilte den Abgemahnten in erster Instanz zu 400 Euro Schadensersatz und führte aus, dass der Anspruch bei Erhebung der Klage noch nicht verjährt gewesen sei. Doch der Anschlussinhaber ging dagegen in Berufung.

Das Landgericht Köln verwies mit Hinweisbeschluss vom 21.07.2015, (Az. 14 S 30/15) darauf, dass es ebenfalls davon ausgeht, dass bei Filesharing-Ansprüchen eine Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt. Dies ergebe sich daraus, dass angeblich für den Schadensersatzanspruch hier die zehnjährige Verjährungsfrist nach § 102 S. 2 UrhG, § 852 BGB Anwendung finden würde. das durch eine Schutzrechtsverletzung oder einen Wettbewerbsverstoß Erlangte sei auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs aus unerlaubter Handlung als ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben.

Diese Auffassung ist nach unserer Ansicht abzulehnen. Zu bedenken ist, dass der Filesharer durch die begangene Urheberrechtsverletzung nichts Erlangt hat. Denn Upload stellt lediglich einen Reflex des Downloads dar. Von daher gilt hier nur die dreijährige Verjährungsfrist.

Wann beim Filesharing Verjährung eintritt ist unter dem Amtsgerichten und Landgerichten umstritten. Viele Amtsgerichte sprechen sich gegen eine zehnjährige Verjährungsfrist beim Filesharing aus. Darüber hinaus hat Landgericht Bielefeld mit Beschluss vom 06.02.2015 (Az. 20 S 65/14) darauf verwiesen, dass ein Filesharing Anspruch auf Schadensersatz nach drei Jahren verjährt. Das Gleiche gilt für ein von unserer Kanzlei erstrittenes Urteil beim Amtsgericht Köln (Urteil vom 13.04.2015 Az. 125 C 579/14). Abgemahnte sollten nicht zu früh aufgeben und sich beraten lassen.(HAB)

 

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