Sind Sie von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt worden wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing bei dem Film Girlhouse und unsicher, wie Sie tun sollen?
Sehen Sie hierzu unser Video:
Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt wegen Filesharings ab. Neuerdings werden Abmahnungen wegen dem aus Kanada stammenden Thriller „Girlhouse – Töte, was Du nicht kriegen kannst“ verschickt. Rechteinhaberin ist dabei die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, Kaufingerstr. 24 80331 München.
Geltend gemacht werden von Waldorf Frommer Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Die Kanzlei zeigt sich gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,- Euro mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.
Lassen Sie sich nicht dazu bewegen, die die von Waldorf Frommer geltend gemachten Forderungen ohne nähere Prüfung zu akzeptieren. Eine rechtliche Beratung ist unbedingt erforderlich, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht zutreffend. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich daher.
Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.
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