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Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Nymphomanic“

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Haben Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung beispielsweise durch Verbreitung von „Nymphomanic“ bekommen und wissen nicht, wie Sie verhalten sollen?

 

Sehen Sie hierzu unser Video:



 

Die Münchner Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnt wegen Filesharings ab. Aktuell geht es um den Film „Nymphomanic“. Rechteinhaberin ist dabei die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft, Kaufingerstraße 24, 80331 München.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 € zeigen sich Waldorf Frommer Rechtsanwälte  mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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