Haben Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Verbreitung der Komödie „Der Knastcoach“ bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?
Sehen Sie hierzu unser Video:
Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Diesmal geht es um den Film „Der Knastcoach“. Rechteinhaberin ist dabei die Warner Bros. Entertainment GmbH, Humboldtstraße 62 22083 Hamburg.
Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.
Lassen Sie sich bei einer Abmahnung etwa vom Knastcoach nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.
Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.
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