Abmahnungen für das Tauschen von Filmen oder Musik im Netz (Filesharing) werden häufig verschickt, um die Rechte der Urheber zu wahren. Es handelt sich bei den Filesharing Abmahnungen um ein ganz legales Mittel, das gerade dazu dient eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und den Urheberrechtsverstoß möglichst schnell, effektiv und kostengünstig zu unterbinden. Es handelt sich hier weder um eine Abo Falle, noch um ein rechtswidriges Schreiben, wie es bei den Redtube Abmahnungen der Fall war. Und doch fühlen sich die Empfänger solcher Schreiben zumeist ähnlich übers Ohr gezogen und haben in der Regel wenig Verständnis. Tatsächlich gibt es jenseits der geltenden Gesetze gute Gründe, weshalb Filesharing Abmahnungen einen schlechten Ruf genießen. Wir haben die wichtigsten im Überblick zusammengefasst.
IP Adressen zum Teil nicht korrekt ermittelt
Filesharing Abmahnungen sind zum Teil nicht berechtigt, weil entweder die IP Adresse nicht ordnungsgemäß ermittelt wurde oder die Zuordnung der Daten durch den Provider fehlerhaft war. Dies beweist ein Urteil des LG Stuttgart (Urteil vom 28.06.2011; Az. 17 O 39/11), in dem festgestellt wurde, dass die Ermittlung der IP Adresse fehlerhaft gewesen sein muss, da die Kriminalpolizei bei dem Abgemahnten weder ein Filesharing Programm noch die entsprechenden Dateien gefunden hatte. Auch das Oberlandesgericht Köln hatte in einem Fall Zweifel an der Zuverlässigkeit der IP-Ermittler-Firmen geäußert (OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.2011 Az. 6 W 5/11).
Chart Container Abmahnungen
Wer wegen einer angeblich verübten Urheberrechtsverletzung an Werken der sogenannten „German Top 100 Single-Charts” eine Abmahnung bekommen hat, wird mit ziemlich hoher Sicherheit noch weitere Abmahnungen bekommen, die entweder von derselben Kanzlei oder von anderen Rechtsanwälten stammen. Das kommt dadurch, dass es sich bei Musik Charts um Chart-Container handelt, die bis zu 100 Titel mit urheberrechtlich geschützter Musik von unterschiedlichen Rechteinhabern enthalten. Für jeden einzelnen Titel wird dann eine einzelne Abmahnung verschickt. Ärgerlich ist dabei, dass pro Abmahnung von der Kanzlei erneut Abmahnkosten für die Rechtsverfolgung und Schadensersatz in Rechnung gestellt werden. In letzter Zeit haben derartige Mehrfachabmahnungen wieder deutlich zugenommen. Die meisten Betroffenen haben dafür kein Verständnis, denn aus ihrer Sicht ist, wenn überhaupt, nur eine Abmahnung gerechtfertigt.
Zwei Abmahnungen für einen Film
Genauso wenig Verständnis haben Betroffene häufig, wenn sie für den Tausch eines Filmes zwei Abmahnungen erhalten. So war es der Fall, als der Film „Zeiten ändern dich“ des Rappers Bushido abgemahnt wurde. Hier wurde von verschiedenen Rechteinhabern einmal der Tausch des Films abgemahnt und die Rechtsverletzung an der Filmmusik durch den Tausch des Films geltend gemacht. Dies ist rechtlich nicht zwingend zu beanstanden. In den meisten Fällen erwerben die Produzenten des Films nämlich nur einfache Nutzungsrechte an den Musikstücken. Das bedeutet, dass die Musikproduzenten weiterhin bei der unberechtigten Zugänglichmachung der Musiktitel in ihrem Urheberrecht verletzt werden.
Anti Abzock Gesetz hat die gewünschte Wirkung nicht erreicht
Das Geschäft mit den Abmahnungen bleibt lukrativ. Laut einer am 27.02.2014 veröffentlichten Hochrechnung in Form der Filesharing-Abmahnstatistik 2013 sind im Jahr 2013 insgesamt 108.975 Abmahnungen wegen Filesharing ausgesprochen worden. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Anzahl der Abmahnungen lediglich um 1,3% verringert. Die verschickten Abmahnungen bleiben teuer. Zwar werden die Streitwerte seit Inkrafttreten des „Anti-Abzock-Gesetzes“ niedriger angesetzt, dafür sind jedoch die Schadensersatzforderungen gestiegen. Für ein einzelnes Lied fallen demnach bis zu 300 Euro an, für eine Staffel einer Serien können es schon einmal 15000 Euro werden. Die Abmahnkanzleien haben hier eine Möglichkeit gefunden das Geschäft mit den Abmahnungen weiterhin als eine lukrative Verdienstmöglichkeit zu nutzen.
Abmahnkanzleien verdienen durch Kooperationen mit den Rechteinhabern
Abgemahnte vermuten oft, dass hinter den Filesharing Abmahnungen eine Kooperation zwischen der Abmahnkanzlei und den Rechteinhabern steht. Manchmal bestätigt sich diese Vermutung leider. Es ist zwar schwer ein betrügerisches Zusammenwirken von Anwalt und Mandant zu beweisen, dadurch dass interne Vereinbarungen oft im Verborgenen bleiben, aber manchmal kommen solche Mandatsvereinbarungen an die Öffentlichkeit. So geschehen bei Rechtsanwalt Kornmeier vor einigen Jahren, der ebenfalls massenhaft Tauschbörsennutzer abgemahnt hatte.
Es stellte sich heraus, dass dieser Erfolgshonorare mit den Auftraggebern vereinbart hatte. Gem. § 4a RVG ist ein Erfolgshonorar jedoch nur in Einzelfällen möglich und wenn dem Auftraggeber bei verständiger Betrachtung der wirtschaftlichen Situation eine Rechtsverfolgung ansonsten nicht möglich wäre. Nachdem diese Mandatsvereinbarung geleaked worden ist, wurde die Klage von Kornmeier auf Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren vom AG Frankfurt abgewiesen. Zwei Strafverfahren wurden nur nach Zahlung hoher Geldbußen im fünfstelligen Bereich wieder eingestellt. Zur Einstellung des Verfahrens mussten 10.000 Euro an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und 10.000 Euro an die Kinderneurologische Hilfe Rhein-Main gezahlt werden. (Anwaltskammer Frankfurt: III B 1201/11-gk, LG Frankfurt: 5/28 Qs 22/11 und StA Frankfurt: 7431 Js 259071/09 WI).
Auch bei den Redtube Abmahnungen gab es wohl solche rechtswidrigen Mandatsvereinbarungen: Piratenpartei veröffenticht geheime U+C Mandatsvereinbarungen
Richtige Verhaltensweise nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung
Filesharing Abmahnungen wurden durch das Anti-Abzock-Gesetz nicht eingedämmt und sollten weiterhin ernst genommen werden. Es gibt jedoch viele Gründe weshalb eine solche Abmahnung unberechtigt ist. Dazu gehören allen voran, die zumeist völlig überzogenen Forderungen. Eine anwaltliche Beratung lohnt sich. Dies insbesondere auch dann, wenn minderjährige Kinder im Haushalt heimlich urheberrechtlich geschützte Werke über Tauschbörsen im Internet verbreitet haben. Aufgrund der von uns erstrittenen Morpheus-Entscheidung (BGH, Urteil vom 15.11.2012 Az. I ZR 74/12) steht etwa fest, dass Eltern normalerweise ihre minderjährigen Kinder nicht ständig überwachen müssen. Das gilt erst Recht für volljährige Angehörige und den Ehegatten. Wichtig ist jedoch, dass eine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt ist. Dies muss vor Gericht hinreichend dargelegt werden. Keinesfalls sollte der Anschlussinhaber auf eigene Faust behaupten, dass seine minderjährigen Kinder oder der Ehegatte heimlich Filesharing an seinem PC begangen hätten. Schon gar nicht sollte vorschnell eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Auch bei der Nutzung eines Musters aus dem Internet, laufen Abgemahnte schnell Gefahr nicht mehr mit der aktuellen Gesetzeslage in Einklang zu sein.
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