Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der neu firmierten Anwaltskanzlei bindhardt & lenz Rechtsanwälte aus Butzbach bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?
Sehen Sie hierzu unser Video:
Bereits seit einiger Zeit mahnt die frühere Anwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe unter der Firmierung bindhardt & lenz im Bereich des Filesharings ab. Die Kanzlei hat ebenfalls die Anschrift gewechselt: Sie lautet: bindhardt & lenz Rechtsanwälte, Virginia Straße 24, 35510 Butzbach.
Es geht diesmal um die Tonaufnahme: “Kollegah & Farid Bang: Jung, Brutal, Gutaussehend 2″ Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die Firma Selfmade Records, Elvir Omerbegovic, 40210 Düsseldorf.
Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 700,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.
Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.
Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.
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